I. Vertragsgegenstand
Wir bieten Ihnen in Nürnberg und Coburg sowie ab der jeweiligen Gemeindegrenze in einem Umkreis von 50 km einen mobilen Reifen- und Räderwechsel Dienst (Fremdmontage) an. Unser Angebot umfasst außer dem Reifenwechsel:
Auslagerung der Reifen vor Ort (z.B. in Keller, Garage),
Reifenaufbewahrung in unserem Lager,
Abholung der Reifen bei einem Fremdeinlagerer (nur mit Vollmacht Vorlage),
Gutachtenerstellung bezüglich der Reifen (Überprüfung der eingelagerten Radsätze und Reifen auf etwaige Mängel oder Schäden, Messen der Profiltiefe),
Reinigung der Radsätze und Felgen.
Nach dem Räderwechsel müssen die Radmuttern nach 50 km Fahrt erneut festgezogen werden. Dies kann der Kunde selbst erledigen oder uns dafür in Anspruch nehmen. Wir führen diesen Service dann an derselben Adresse durch, an der auch der Räderwechsel erfolgt ist.
II. Vertragslaufzeit
Der jeweilige Radsatz wird ab dem Zeitpunkt des Räderwechsels für eine Laufzeit von sechs Monaten in unserem Lager aufbewahrt. Vier Wochen vor Ablauf dieser Zeit weisen wir den Kunden auf die bevorstehende Beendigung der Einlagerungszeit hin. Ist die Einlagerungszeit abgelaufen, so sind die Reifen entweder vom Kunden abzuholen oder der Kunde beauftragt uns mit einem weiteren Räderwechsel und nachfolgenden 6 Monaten Einlagerungszeit.
Beauftragt der Kunde uns weder zu einem Räderwechsel, noch holt er die Räder innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Einlagerungszeit ab, beginnt automatisch eine neue kostenpflichtige Einlagerungszeit von 6 Monaten zum Preis von 60 €.
Wir fertigen Bilder von den Rädern und Profilmessungen vor der Einlagerung sowie dem Fahrzeug und der Umgebung an, um den Ist-Zustand zu dokumentieren. Gleiches erfolgt nach jedem Wechsel der Räder. Spätestens 12 Monate nach Beendigung des Auftrags werden sämtliche Bilder gelöscht. Der Kunde erteilt hierzu sein Einverständnis.
III. Terminvereinbarung
Der Kunde vereinbart per Telefon einen Termin mit uns und gibt den Ort an, an dem die Räder gewechselt werden sollen. Die bei uns eingelagerten Räder bringen wir zum Termin an den vereinbarten Ort mit. Räder, die nach dem Wechsel bei uns eingelagert werden sollen, nehmen wir direkt vom vereinbarten Ort der Montage mit zu uns.
Ein bereits vereinbarter Termin, der nicht vom Kunden eingehalten werden kann, ist von ihm spätestens 24 Stunden vor dem Termin uns gegenüber abzusagen. Bei einer späteren Absage müssen wir dem Kunden den vollen Preis der gebuchten Leistung in Rechnung stellen. Bestands- sowie Neukunden müssen mindestens einen Werktag vor dem beabsichtigten Reifenwechsel den Termin vereinbaren. Kunden, bei denen die zu montierenden Räder noch mit einer Vollmacht bei einem fremden Einlagerer abgeholt werden müssen, müssen sich mindestens drei Werktage vor dem beabsichtigten Termin bei uns melden.
IV. Durchführung des Auftrags
Zunächst hat der Kunde alle Fragen von uns nach den für die Durchführung des Auftrags wichtigen Umständen gewissenhaft und vollständig zu beantworten und von sich aus auf außergewöhnliche Umstände aufmerksam zu machen. Der Räderwechsel erfolgt, wenn sich das Fahrzeug mit einem Abstand von 1,5 m zu allen Seiten und einem Höchstgewicht von 3,5 t auf einer leicht befahrbaren Straße mit festem Belag befindet. Zusätzliche Gewichte im Fahrzeug müssen uns vorher ausdrücklich mitgeteilt werden. Das Fahrzeug muss in einer nach StVO und sonstigen rechtlichen Regelungen zulässigen Art und Weise geparkt sein, insbesondere nicht „in zweiter Reihe“ o.Ä. Die Radmontage kann aus Sicherheitsgründen zudem nicht an stark befahrenen Straßen durchgeführt werden. Etwaig vorhandene Felgenschlösser sind vom Kunden zum vereinbarten Termin mitzubringen. Wir montieren Sommerreifen bis 3 mm, Winterreifen bis 4 mm Profiltiefe.
Des Weiteren ist die Alarmanlage auszuschalten. Für etwaige Schäden, die durch das Auslösen der
Alarmanlage entstehen, haften wir nicht. Ist der Kunde nicht mit seinem Fahrzeug zum vereinbarten Termin am vereinbarten Ort oder ist der Räderwechsel nicht durchführbar, weil die genannten Voraussetzungen nicht gegeben sind, und wurde der Termin nicht rechtzeitig abgesagt, wird dem Kunden von uns der vollständige Preis für den Räderwechsel in Rechnung gestellt.
V. Haftung
Wir haften – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei der Verletzung von Gesundheit, Körper oder Leben – nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
VI. Preise und Zahlung
Die Preise sind der zum Auftrag zugrunde gelegten Preisliste zu entnehmen. Diese finden Sie auf unserem Flyer und auf unserer Webseite www.mobilerreifenwechsel.com.
Abweichungen von der Preisliste sind nur bei Vorliegen einer Sondervereinbarung wirksam. Unsere Forderung ist sofort nach der Rechnungstellung ohne Abzug in bar fällig. Es besteht keine Verpflichtung unsererseits, EC-Karten, Schecks, Kreditkarten oder Wechsel entgegen zu nehmen.
VII. Kundendaten
Die von uns erhobenen Daten (z.B. Name, Telefonnummer etc.) werden von uns nach Erledigung des Auftrags aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht und nicht an Dritte weiter gegeben.
VIII. Umsatzsteuer
Die angegebenen Preise sind Endpreise. Die Rechnungsstellung erfolgt ohne Ausweis der Umsatzsteuer nach §19 UStG.
IX. Streitbeilegung
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Bei Streitigkeiten mit uns wäre die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, https://www.verbraucherschlichter.de zuständig. Eine Teilnahme lehnen wir allerdings ab.
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OSPlattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet. Die OS-Plattform
ist erreichbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ .
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Gesellschafter:
Paul Geiger und Dennis Davydov
Mobiler Reifenservice G.&D.
Rehhofstraße 130
90482 Nürnberg
+ 49 151 614 288 80